NGS - Einführung einer neuen Technologie zur Aufdeckung von Lebensmittel- und Futtermittelbetrug
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Eine sichere Identifizierung der in Lebensmitteln und Futtermitteln enthaltenen Tierarten ist von hoher Bedeutung, um den Verbraucher vor möglichem Betrug zu schützen. Vor diesem Hintergrund wurde in den Untersuchungsämtern in Münster und Detmold ein neues sehr leistungsfähiges auf dem Next Generation Sequencing (NGS) basierendes Verfahren etabliert und kürzlich akkreditiert. Im Gegensatz zu bisherigen Methoden können damit Proben unterschiedlichster Zusammensetzung in einem Untersuchungsgang gleichzeitig auf alle relevanten Säugetier- und Geflügelarten untersucht werden. Auch nicht erwartete Tierarten werden in den Proben automatisch miterfasst.
Der Nachweis der Tierarten erfolgt anhand eines kurzen Genabschnitts, des sogenannten DNA-Barcodes, der für jede Art einzigartig ist. Mittels NGS werden die Barcodes einer Probenserie im Hochdurchsatz sequenziert (Metabarcoding) und im Anschluss die Tierarten in den untersuchten Proben durch Abgleich der Sequenzen mit einer Referenzdatenbank bestimmt.
Die gute Anwendbarkeit des Verfahrens für Routineuntersuchungen wurde in einer umfangreichen Studie gezeigt, die zusammen mit dem Methodenentwickler, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit in Wien, durchgeführt und nun in einem frei zugänglichen Fachjournal veröffentlicht wurde (https://doi.org/10.3390/foods10112875).
Im Rahmen der Studie wurden insgesamt 104 Proben (25 Referenzproben, 56 Lebensmittel und 23 Heimtierfuttermittel) mittels NGS und zum Vergleich auch mit den bisher gängigen PCR-Verfahren untersucht. Dabei zeigte sich eine sehr gute Übereinstimmung der Ergebnisse. Das NGS-Verfahren ist auch im Hinblick auf die Kosten durchaus eine attraktive Alternative.
NGS-Ergebnisse für die untersuchten Futtermittel im Vergleich zu ihrer Deklaration
Auffällig war, dass insbesondere bei sehr vielen Heimtierfuttermitteln die nachgewiesenen Tierarten nicht der Deklaration entsprachen. Aber auch bei den Lebensmitteln wurden in mehr als 20 Fällen hohe Anteile nicht gekennzeichneter Tierarten nachgewiesen. Sowohl bei den untersuchten Lebensmitteln als auch bei den Futtermitteln handelte es sich überwiegend um Erzeugnisse mit ausgelobten Zutaten von Hirsch, Reh oder Wildschwein. In vielen Fällen wurden diese Tierarten vollständig oder teilweise durch weniger hochwertige Erzeugnisse ersetzt.
Per- und polyfluorierte Substanzen (PFAS)
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Bei per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) handelt es sich um anthropogene (nicht natürlich vorkommende) Substanzen, die aufgrund besonderer chemisch-physikalischer Eigenschaften in vielfältigen Bereichen der Industrie und im Haushalt Anwendung finden. Beispielsweise werden die Substanzen hinsichtlich ihrer gleichzeitigen wasser-, schmutz- und fettabweisenden Wirkung zur Imprägnierung von Textilien oder als Beschichtung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet. Weiterlesen ...
Lebensmittel tierischer Herkunft
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„Einmal Pommes mit Mayo bitte“ – eine solche Bestellung ertönt in vielen Imbissbetrieben des Landes mehrfach am Tag. Doch was erwartet den Verbraucher in Imbiss- und Dienstleistungsbetrieben, wenn er „Mayonnaise“ bzw. synonym „Mayo“ bestellt? Und was ist der Unterschied einer Mayonnaise zu einer Salatmayonnaise? Weiterlesen ...
Macht das denn noch Gin?
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Waren in den 1970er bis 1990er Jahren hauptsächlich Spirituosen wie Rum und Wodka angesagte „In-Spirits“, so erfuhr neben Whisky auch Gin nach der Jahrtausendwende ein erhebliches Comeback. Seit einigen Jahren gilt Gin als großes Trendgetränk — egal, ob gemischt oder pur. Nach dem Motto „Gin ist in!“ hatten plötzlich Bars über 50 verschiedene Gin-Sorten im Angebot und kleine Gin-Destillerien eröffneten überall in Deutschland. Weiterlesen ...
Besuch von Landtagsabgeordnetem Haupt im CVUA-MEL
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Am 22.10.2021 besuchte Herr Stephan Haupt, Mitglied des Landtages, zusammen mit seiner Referentin Frau Katrin Gutknecht das CVUA-MEL.
Herr Haupt ist seit 2017 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen. Er fungiert als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und ist Sprecher für Verbraucherschutz sowie der Enquête-Kommission “Gesundes Essen. Gesunde Umwelt. Gesunde Betriebe.” der Fraktion der Freien Demokraten im Landtag Nordrhein-Westfalen.
Die damit verbundene Kompetenz „in Sachen“ Verbraucherschutz wurde bereits während des Vorgespräches vor Beginn des Rundganges durch das CVUA-MEL deutlich, so dass in äußerst angenehmer Atmosphäre verschiedenste verbraucherschutzrelevante Themen angesprochen und auch ein Blick in eine Zukunft des Verbraucherschutzes in NRW geworfen wurde.
Als erste Station auf dem Weg durch das CVUA-MEL stellte der Fachbereich 2 – Tiergesundheit – den Gästen einen Teil der äußerst facettenreichen Tätigkeiten vor. Mit Blick auf die Sektionshalle der Pathologie und den dort stattfindenden Sektionen konnte der thematische Schwerpunkt des Fachbereiches, die Untersuchung auf Tierseuchenerreger und Tierkrankheitserreger, sehr anschaulich demonstriert werden. Schnell entwickelten sich anregende Diskussionen, von der ASP über Tierschutzfälle bis hin zur SARS-CoV-2-Diagnostik.
Im Fachbereich 3 wurde im Arbeitsgebiet Fleisch und Fleischerzeugnisse anhand von beispielhaften Proben die generelle Zielrichtung der amtlichen Lebensmitteluntersuchungen erläutert. Dabei stehen stets zwei Aspekte im Vordergrund: der Gesundheitsschutz und der Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung. So konnten sich Herr Haupt und Frau Gutknecht ein Bild über die unterschiedliche Qualität von „Kochschinken“ machen.
Bei dem Besuch der molekularbiologischen Labore des Fachbereiches 3 wurden die Untersuchungen auf Verderbnis- und Krankheitserreger, gentechnische Veränderungen oder auch allergene Bestandteile erläutert, sowie die Tier- und Pflanzenartenbestimmung. Mit modernsten Methoden können somit auch außergewöhnliche Fälle, wie z. B. das mysteriöse Meisen-Sterben Anfang März 2020, aufgeklärt werden. Darüber hinaus wird der Verbraucher vor Lebensmittel-bedingten Erkrankungen bewahrt oder auch vor Verfälschungen von Lebensmitteln und Futtermitteln mit preisgünstigeren Alternativen geschützt. Beeindruckt zeigten sich die Gäste über die vielfältigen Aufgabenstellungen sowie die enge Vernetzung der Speziallabore zwischen den CVUÄ, bundesweit und international.
Im Fachbereich 4 wurde das Thema „Hanflebensmittel und hanfhaltige Erzeugnisse“ an Hand von verschiedenen Produktbeispielen vorgestellt. Untersucht und bewertet wurden z.B. hanfhaltige Nahrungsergänzungsmittel („CBD-Öle“), Kosmetika, Kaugummis und Kekse. Es wurde dargelegt, dass eine Vielzahl der derzeit auf Markt befindlichen Produkte aufgrund des nachgewiesenen Gehaltes an delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) formal nicht als Lebensmittel verkehrsfähig waren, sondern nach aktuellem Rechtsrahmen als Betäubungsmittel eingestuft wurden. Bei einigen hanfhaltigen Produkten lag zudem der hier bestimmte THC-Gehalt bereits in einem Bereich, bei dem gesundheitliche Folgen nicht sicher ausgeschlossen werden können, so dass sich vor diesem Hintergrund eine lebhafte – teils humoristische - Diskussion zwischen den Gästen und den Experten des CVUA-MEL entwickelte.
Im Fachbereich 5 - Arbeitsgebiet „Wein und Spirituosen“ - imponierten Herrn Haupt und Frau Gutknecht die Vielfalt alkoholischer Getränke, die im CVUA-MEL zur Untersuchung und Beurteilung vorgelegt wird.
Trends, Produktneuentwicklungen und Globalisierung prägen diese Warengruppe in besonderer Art und Weise. So „schwappten“ neue Mischgetränke wie „Hard Seltzer“ aus den USA nach Europa. Inspiriert durch die Pandemie-Lage veränderten sich Verzehrgewohnheiten zu neuen ready-to-drink Cocktail-Kreationen für zu Hause und unterwegs und so bereichern wiederbelebte Klassiker wie Gin und Whisky seit einiger Zeit vielfältig den Markt. Diese Entwicklungen stellen die Sachverständigen immer wieder vor neue analytische und lebensmittelrechtliche Fragestellungen.
Ein relevanter Aspekt im Hinblick auf Weinuntersuchungen ist die durch EU-Recht geregelte Einfuhruntersuchung von Weinen aus Drittländern. Das CVUA-MEL erstellt hier die Erst- und in strittigen Fällen auch Zweitgutachten, ohne die die Zulassung zur Einfuhr durch die Zollbehörden nicht erteilt werden kann.
Das Arbeitsgebiet „Lebensmittel-Kontaktgegenstände, Spielzeug, Mineralöl“ des Fachbereiches 5 stellte Einwegartikel wie z.B. Trinkhalme, Becher, Schalen und Menüboxen aus Papier vor, da aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins vieler Verbraucher und der seit Juli 2021 geltenden Einwegkunststoffverbotsverordnung viele Einwegartikel aus Papier anstatt aus Kunststoff hergestellt werden.
Damit die eingesetzten Papiere beim Kontakt mit Getränken oder anderen feuchten Lebensmitteln stabil bleiben, werden ihnen häufig Nassverfestigungsmittel zugesetzt, aus denen teilweise besorgniserregende Chlorpropanole wie 3-MCPD oder 1,3-DCP freigesetzt werden und auf Lebensmittel übergehen können.
Infolgedessen werden im CVUA-MEL regelmäßig erhöhte Freisetzungen von 3-MCPD und 1,3-DCP aus nassfesten Papierartikeln festgestellt, die oberhalb der geltenden Richtwerte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegen.
Nach Abschluss des Rundganges wurden die gewonnenen Impressionen aus den vorgestellten Bereichen – die natürlich nur einen kleinen Teil unserer vielfältigen Aufgaben repräsentieren konnten – noch einmal aufgegriffen.
Herr Haupt zeigte sich beeindruckt von der Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und dem „Spaß an der Freud“ mit der die jeweiligen Aufgaben vorgestellt wurden. Die anregenden Gespräche/Diskussionen in kleiner aber auch in größerer Runde im Haus haben sicherlich maßgeblich dazu beigetragen.
Wir haben uns sehr über den Besuch von Herrn Haupt und Frau Gutknecht gefreut und sind sicher, dass das sehr positive wahrgenommene Bild des CVUA-MEL weitergetragen wird.
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