Ende November wurden im Internetportal unter www.lebensmittelwarnung.de Warnungen vor erhöhten Methanolgehalten in Wodka der Firma Bärenkrone veröffentlicht. Zeitgleich kam es in den betroffenen Bundesländern zu einer intensiven Verfolgung der Vertriebswege und zu einer Sicherstellung der im Handel befindlichen verdächtigen Produkte.

Auch im Münsterland wurden Wodkaflaschen der Marken „Excellent Vodka V 24 Original“, „Vodka AntiVirus“ und „Diamond Vodka Original“ sichergestellt und dem CVUA-MEL zur Untersuchung vorgelegt.

Von den bisher insgesamt analysierten vier Proben Wodka war in zwei Proben der Methanolgehalt als unauffällig zu beurteilen, während in zwei weiteren Proben die Methanolkonzentration ca. 14 g/l betrug. Das entspricht etwa dem 380fachen des für Wodka zulässigen Höchstgehaltes an Methanol, der jedoch nicht toxikologisch sondern lediglich technologisch begründet ist. Für Erwachsene wird nach Literaturangaben eine Aufnahmemenge von 4 bis 5 g Methanol als akute Dosis für eine Intoxikation angegeben, die bei besonders sensitiven Personen zur Erblindung führen kann.
Bei den vorliegenden Produkten wäre somit ab einem Verzehr von ca. 300 ml Wodka mit einer gesundheitsschädlichen Wirkung zu rechnen.

Die Überprüfung des Methanolgehaltes gehört im CVUA-MEL standardmäßig zum Untersuchungsspektrum bei Spirituosen, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Proben entnommenen wurden.