Eine Aufgabe des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) ist es im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit stichprobenartige Kontrollen bei Lebensmitteln durchzuführen und diese u.a. auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Bestandteilen zu überprüfen. Im Rahmen einer dieser routinemäßigen Untersuchungen wurden jetzt gentechnische Veränderungen in einer Papaya aus Thailand nachgewiesen. Gentechnisch veränderte Lebensmittel unterliegen in der Europäischen Union einem strengen Zulassungsverfahren. Bisher liegen in Europa keine Zulassungen oder Anträge auf Zulassung von gentechnisch veränderten Papayas vor. Das bedeutet, dass gentechnisch veränderte Papayas in der Europäischen Union nicht verkehrsfähig sind und in diese nicht eingeführt werden dürfen.

Papaya

Das CVUA-MEL hat die zuständige Überwachungsbehörde über das Untersuchungsergebnis informiert; die Überwachungsbehörde wird die weiteren erforderlichen Schritte veranlassen. In der Vergangenheit wurden erstmalig im Jahr 2004 gentechnisch veränderte Papayas auf dem deutschen Markt entdeckt. Diese gentechnisch veränderten Papayas mit der Bezeichnung Sunup waren in der europäischen Union nicht zugelassen, aber seit 1997 liegt eine Zulassung als Lebensmittel und Futtermittel in den USA vor und ein Anbau erfolgt seitdem auf Hawaii. Von Deutschland wurden seit 2004 vereinzelte weitere Fälle des Auftretens dieser gentechnisch veränderten Papaya gemeldet. Die aktuell entdeckte gentechnisch veränderte Papaya wurde aus Thailand importiert. Das Interesse vieler asiatischer Länder an gentechnisch veränderten Papayasorten ist groß, da diese vornehmlich zum Schutz vor Pflanzenviren z. B. den Papaya Ringspot Virus (PRV) entwickelt werden, und diese Viren hohe Ernteausfälle verursachen.