Beim Spielen mit Schaum werden die visuelle Wahrnehmung und der Tastsinn angesprochen. Obendrein fördert Spielschaum die Kreativität und Fantasie von Kindern sowie deren Grob- und Feinmotorik. Daher verwundert es nicht, dass sich im Internet do it yourself-Anleitungen zur Herstellung von Schaum finden, wonach Wasser, Spülmittel und feines Mehl gemixt werden, fertig! Wem das aber doch zu einfach ist, der kann im Handel in Aerosolflaschen abgefüllten Schaum erwerben.
Ein derartiges Produkt wurde dem Spielzeuglabor des CVUA-MEL unlängst vorgelegt. Herstellerseits wurde der Spielschaum als kosmetisches Produkt eingestuft, erkennbar an der für diese Warengruppe typischen Kennzeichnung. Da Inhaltsstoffe und Auslobungen jedoch keine kosmetische Zweckbestimmung zuließen, die gesamte Produktaufmachung vielmehr für ein Spielzeug sprach, wurde der Spielschaum primär unter spielzeugrechtlichen Gesichtspunkten untersucht und beurteilt.
Die Inhaltsstoffangabe ließ erkennen, dass das Produkt mit Hilfe der Treibgase Butan, Isobutan und Propan bei Entnahme aufgeschäumt werden soll. Bei diesen Gasen handelt es sich um extrem entzündbare Gase, die im Gemisch daher auch als Brenngas in Feuerzeugen verwendet werden. In Spielzeug dürfen sie jedoch nicht enthalten sein, weshalb eine diesbezügliche Beanstandung ausgesprochen wurde.
Eine überzogene Beurteilung angesichts der Tatsache, dass in der Produktkennzeichnung mit den für Druckgasbehältnisse obligatorischen Warnhinweisen und Gefahren-Piktogrammen u. a. vor der Bildung explosionsfähiger Gemische gewarnt wurde?
Mitnichten, wie das folgende, im Labor nachgestellte, aber – wie ein Unglücksfall in Estland bereits gezeigt hat – durchaus realistische Szenario beweisen sollte:
Ein Kind spielt mit dem Schaum im Badezimmer. Dabei ist es unbekleidet und ganz- oder teilweise mit Schaum bedeckt. Es nähert sich einer offenen Flamme, z.B. einer Kerze. Der Schaum fängt Feuer. Das Kind erleidet Verbrennungen.
Spielschaum vor und bei Annäherung eines Feuerzeugs sowie beim Löschen mit Wasser
Abgesehen davon, dass es sich bei dem Kind um einen erfahrenen Chemisch-Technischen-Assistenten handelte, der den Versuch mit Laborkittel und Schutzbrille bekleidet im Spülbecken durchführte, dürften Schrecken und Entsetzen vergleichbar groß gewesen sein, als der Schaum bei Annäherung mit einem Feuerzeug in Flammen aufging. Erst recht, als beim Versuch des Löschens mit Wasser das Feuer nicht zum Erliegen kam, sondern sich eine Stichflamme bildete.
Offensichtlich enthält der Schaum, auch nachdem z. B. ein Erwachsener ihn aus der Aerosolflasche entnommen und einem Kind zum Spielen und Kneten überlassen hat, noch ausreichend große Mengen brennbarer Gase, die zu einer die Gesundheit des Kindes extrem schädigenden Gefahr werden können.
Weitere Versuche, die statt mit dem in Rede stehenden Spielschaum z. B. mit Rasierschaum durchgeführt wurden, zeigten eine weniger starke Flammenbildung. Da man aber nie sicher sein kann, an welche Art Produkt man gerät, sollte, wer auf Schaum als multisensorisches Medium nicht verzichten möchte, diesen vielleicht doch besser auf Basis von Spülmittel und Mehl herstellen.