Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – European Food Safety Authority) hat im September 2020 einen Summenparameter für die vier perfluorierten Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) abgeleitet.

Die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (Tolerable Weekly Intake - TWI) wurde für die Summe der vier Einzelsubstanzen auf 4,4 ng/kg Körpergewicht festgelegt [1].

Darüber hinaus wurde durch das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/2388 [2] mit Wirkung 01.01.2023 die Kontaminantenverordnung VO (EG) Nr. 1881/2006 geändert, sodass diese nun für PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS Höchstgehalte für verschiedene Erzeugnisse beinhaltet (Tabelle 1).

Das Europäische Referenzlabor für halogenierte organische Schadstoffe (EURL POPs) veröffentlichte im Jahr 2022 ein Guidance Document, in dem Bestimmungsgrenzen enthalten sind, die zur Überprüfung der PFAS-Gehalte in Lebensmitteln notwendigerweise erreicht werden müssen [3]. Das CVUA-MEL hat an der Ausarbeitung des Guidance Documents maßgeblich mitgearbeitet. Die bei uns entwickelte, optimierte und validierte Methode hat Einzug in den Anhang des Dokumentes gehalten.

Auch in der europäischen Empfehlung 2022/1431 sind erforderliche Bestimmungsgrenzen für das Monitoring verschiedener Lebensmittel vorgegeben [4]. So sind für die Bestimmung der vier Einzelsubstanzen für die Matrizes Obst, Gemüse, stärkehaltigen Wurzeln und Knollen sowie Beikost für Säuglinge und Kleinkinder folgende Bestimmungsgrenzen notwendig 0,002 μg/kg für PFOS, 0,001 μg/kg für PFOA, 0,001 μg/kg für PFNA und 0,004 μg/kg für PFHxS.

Die Methode des CVUA-MEL erfüllt die geforderten Kriterien des Guidance Documents [3] und der Empfehlung [4] im Hinblick auf die Bestimmungsgrenzen und Robustheit der Methode. Das CVUA-MEL verfügt darüber hinaus über eine über 15-jährige Expertise im Bereich der PFAS-Analytik – insbesondere in Lebensmitteln.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Ansprechpartner ist Fachbereichsleiter Dr. Thorsten Bernsmann (Tel.: 0251/9821-217, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), der auch an Ausarbeitung des Guidance Documents mitgewirkt hat und sich für die PFAS-Analytik im CVUA-MEL verantwortlich zeigt.

Tabelle 1: Seit 01.01.2023 geltende PFAS-Höchstgehalte für Erzeugnisse (modifiziert nach [2]). ...

Literatur

[1] EFSA, Risk to human health related to the presence of perfluoroalkyl substances in food, EFSA J. 18 (2020) 1–391.

[2] VE European Commission, Commission Regulation (EU) 2022/2388 of 7 December 2022 amending Regulation (EC) No 1881/2006 as regards maximum levels of perfluoroalkyl substances in certain foodstuffs. VO (EU) 2022/2388 (2022).

[3] European Union Reference Laboratory for halogenated POPs in Feed and Food, Guidance Document on Analytical Parameters for the Determination of Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFAS) in Food and Feed: Version 1.2 (2022).

[4] European Commission, Commission recommendation (EU) 2022/1431 of 24 August 2022 on the monitoring of perfluoroalkyl substances in food (2022).