Am 22.10.2021 besuchte Herr Stephan Haupt, Mitglied des Landtages, zusammen mit seiner Referentin Frau Katrin Gutknecht das CVUA-MEL.

Herr Haupt ist seit 2017 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen. Er fungiert als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und ist Sprecher für Verbraucherschutz sowie der Enquête-Kommission “Gesundes Essen. Gesunde Umwelt. Gesunde Betriebe.” der Fraktion der Freien Demokraten im Landtag Nordrhein-Westfalen.

Die damit verbundene Kompetenz „in Sachen“ Verbraucherschutz wurde bereits während des Vorgespräches vor Beginn des Rundganges durch das CVUA-MEL deutlich, so dass in äußerst angenehmer Atmosphäre verschiedenste verbraucherschutzrelevante Themen angesprochen und auch ein Blick in eine Zukunft des Verbraucherschutzes in NRW geworfen wurde.

Als erste Station auf dem Weg durch das CVUA-MEL stellte der Fachbereich 2 – Tiergesundheit – den Gästen einen Teil der äußerst facettenreichen Tätigkeiten vor. Mit Blick auf die Sektionshalle der Pathologie und den dort stattfindenden Sektionen konnte der thematische Schwerpunkt des Fachbereiches, die Untersuchung auf Tierseuchenerreger und Tierkrankheitserreger, sehr anschaulich demonstriert werden. Schnell entwickelten sich anregende Diskussionen, von der ASP über Tierschutzfälle bis hin zur SARS-CoV-2-Diagnostik.

Im Fachbereich 3 wurde im Arbeitsgebiet Fleisch und Fleischerzeugnisse anhand von beispielhaften Proben die generelle Zielrichtung der amtlichen Lebensmitteluntersuchungen erläutert. Dabei stehen stets zwei Aspekte im Vordergrund: der Gesundheitsschutz und der Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung. So konnten sich Herr Haupt und Frau Gutknecht ein Bild über die unterschiedliche Qualität von „Kochschinken“ machen.

Bei dem Besuch der molekularbiologischen Labore des Fachbereiches 3 wurden die Untersuchungen auf Verderbnis- und Krankheitserreger, gentechnische Veränderungen oder auch allergene Bestandteile erläutert, sowie die Tier- und Pflanzenartenbestimmung. Mit modernsten Methoden können somit auch außergewöhnliche Fälle, wie z. B. das mysteriöse Meisen-Sterben Anfang März 2020, aufgeklärt werden. Darüber hinaus wird der Verbraucher vor Lebensmittel-bedingten Erkrankungen bewahrt oder auch vor Verfälschungen von Lebensmitteln und Futtermitteln mit preisgünstigeren Alternativen geschützt. Beeindruckt zeigten sich die Gäste über die vielfältigen Aufgabenstellungen sowie die enge Vernetzung der Speziallabore zwischen den CVUÄ, bundesweit und international.

Im Fachbereich 4 wurde das Thema „Hanflebensmittel und hanfhaltige Erzeugnisse“ an Hand von verschiedenen Produktbeispielen vorgestellt. Untersucht und bewertet wurden z.B. hanfhaltige Nahrungsergänzungsmittel („CBD-Öle“), Kosmetika, Kaugummis und Kekse. Es wurde dargelegt, dass eine Vielzahl der derzeit auf Markt befindlichen Produkte aufgrund des nachgewiesenen Gehaltes an delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) formal nicht als Lebensmittel verkehrsfähig waren, sondern nach aktuellem Rechtsrahmen als Betäubungsmittel eingestuft wurden. Bei einigen hanfhaltigen Produkten lag zudem der hier bestimmte THC-Gehalt bereits in einem Bereich, bei dem gesundheitliche Folgen nicht sicher ausgeschlossen werden können, so dass sich vor diesem Hintergrund eine lebhafte – teils humoristische - Diskussion zwischen den Gästen und den Experten des CVUA-MEL entwickelte.

Im Fachbereich 5 - Arbeitsgebiet „Wein und Spirituosen“ - imponierten Herrn Haupt und Frau Gutknecht die Vielfalt alkoholischer Getränke, die im CVUA-MEL zur Untersuchung und Beurteilung vorgelegt wird.

Trends, Produktneuentwicklungen und Globalisierung prägen diese Warengruppe in besonderer Art und Weise. So „schwappten“ neue Mischgetränke wie „Hard Seltzer“ aus den USA nach Europa. Inspiriert durch die Pandemie-Lage veränderten sich Verzehrgewohnheiten zu neuen ready-to-drink Cocktail-Kreationen für zu Hause und unterwegs und so bereichern wiederbelebte Klassiker wie Gin und Whisky seit einiger Zeit vielfältig den Markt. Diese Entwicklungen stellen die Sachverständigen immer wieder vor neue analytische und lebensmittelrechtliche Fragestellungen.

Ein relevanter Aspekt im Hinblick auf Weinuntersuchungen ist die durch EU-Recht geregelte Einfuhruntersuchung von Weinen aus Drittländern. Das CVUA-MEL erstellt hier die Erst- und in strittigen Fällen auch Zweitgutachten, ohne die die Zulassung zur Einfuhr durch die Zollbehörden nicht erteilt werden kann.

Das Arbeitsgebiet „Lebensmittel-Kontaktgegenstände, Spielzeug, Mineralöl“ des Fachbereiches 5 stellte Einwegartikel wie z.B. Trinkhalme, Becher, Schalen und Menüboxen aus Papier vor, da aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins vieler Verbraucher und der seit Juli 2021 geltenden Einwegkunststoffverbotsverordnung viele Einwegartikel aus Papier anstatt aus Kunststoff hergestellt werden.

Damit die eingesetzten Papiere beim Kontakt mit Getränken oder anderen feuchten Lebensmitteln stabil bleiben, werden ihnen häufig Nassverfestigungsmittel zugesetzt, aus denen teilweise besorgniserregende Chlorpropanole wie 3-MCPD oder 1,3-DCP freigesetzt werden und auf Lebensmittel übergehen können.

Infolgedessen werden im CVUA-MEL regelmäßig erhöhte Freisetzungen von 3-MCPD und 1,3-DCP aus nassfesten Papierartikeln festgestellt, die oberhalb der geltenden Richtwerte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegen.

Nach Abschluss des Rundganges wurden die gewonnenen Impressionen aus den vorgestellten Bereichen – die natürlich nur einen kleinen Teil unserer vielfältigen Aufgaben repräsentieren konnten – noch einmal aufgegriffen.

Herr Haupt zeigte sich beeindruckt von der Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und dem „Spaß an der Freud“ mit der die jeweiligen Aufgaben vorgestellt wurden. Die anregenden Gespräche/Diskussionen in kleiner aber auch in größerer Runde im Haus haben sicherlich maßgeblich dazu beigetragen.

Wir haben uns sehr über den Besuch von Herrn Haupt und Frau Gutknecht gefreut und sind sicher, dass das sehr positive wahrgenommene Bild des CVUA-MEL weitergetragen wird.

 

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