In türkischen und griechischen Restaurants werden gefüllte Weinblätter gerne als Beilage gereicht. Auf Wochenmärkten oder in türkischen Geschäften werden sie meist verzehrsfertig angeboten oder in Feinkostläden als haltbare Konserven verkauft. Mit etwas Geschick lassen sich küchenfertig angebotene Weinblätter mit selbstgemachten Mischungen füllen und so leckere Speisen selbst zubereiten. Nimmt man jedoch die Qualität dieser - häufig als Feinkost verkauften - Ware unter die Lupe, kommt immer wieder Erschreckendes dabei heraus. Ob in Folie eingeschweißt oder im Glas angeboten, die Belastung von küchenfertig angebotenen Weinblättern mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln hat ein Ausmaß erreicht, dass es selbst Liebhabern dieser Speise den Appetit verdirbt.

Weinblätter Weinblätter

Im November und Dezember 2009 wurden 7 Proben Weinblätter - fünf türkischer, zwei unbekannter Herkunft - zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln eingesandt. Keine dieser Proben entsprach den gesetzlichen Vorgaben.

In zwei Proben überschritt der gesicherte Mindestgehalt (analysierter Wert um 50 % Ergebnisunsicherheit nach unten korrigiert) von einem und zwei Stoffen gleichzeitig die Höchstmenge. In drei weiteren Proben war die Höchstmenge von gleichzeitig fünf, sechs und sieben Stoffen überschritten. Zwei weitere Proben wiesen sogar 12 und 15 Stoffe gleichzeitig oberhalb der Höchstmengen auf.

Weinblätter Die Palette der nachgewiesenen Stoffe reicht von Organochlorverbindungen (Endosulfan) über Insektizide (Pyrethroide, Organophosphorester sowie N-Methylcarbamate) bis hin zu einer Reihe von Fungiziden. Alle diese Stoffe spielen im Weinbau eine Rolle zum Schutz der Traube vor Befall mit Insekten oder Schimmel. Das Maß der Höchstmengenüberschreitungen für die einzelnen Stoffe war teilweise außergewöhnlich hoch. Betrachtet man jeden einzelnen Stoffgehalt, war in 15 Fällen die Höchstmenge um mehr als das 10fache überschritten. Vier Proben fielen durch extrem hohe Rückstände beim Fungizid Dithio-carbamat auf. Diese lagen mehr als 100fach höher als die zulässige Höchstmenge.

Da die üblichen Verzehrsmengen bei gefüllten Weinblättern allerdings eher gering sind, ist in keinem Fall mit einer akuten gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen.

Bei der Behandlung von Weinreben wird aber offensichtlich nicht berücksichtigt, dass es nicht nur auf Rückstände in den Trauben ankommt, sondern die Blätter der Pflanze ggf. als Lebensmittel verwendet werden. Der Marktanteil dieses Lebensmittels ist zwar gering, dennoch hat der Verbraucher ein Recht auf die Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen.