Quetschbälle bestehen aus Polyurethan-Schaumstoff oder aus einer mit Gel oder Flüssigkeit gefüllten Gummi- oder Stoffhaut. Weil sie nicht nur lustig aussehen, sondern nicht selten witzige Füllungen, wie bspw. kleine Spinnen oder glitzernde Partikel aufweisen, erfreuen sie sich insbesondere bei Kindern großer Beliebtheit. Für Kinder ist es ein Riesenspaß, diese Bälle immer wieder zu kneten und zu bearbeiten, besonders, wenn man die Ballhülle dabei zusätzlich durch ein Netz pressen muss. 

Foto: Quetschbälle in Aktion

Es wird angenommen, dass diese Bewegungen eine beruhigende Wirkung auf das Nervensystem haben und dazu beitragen, Anspannungen zu lindern, weshalb man auch von Antistressbällen spricht. Doch was geschieht, wenn die ständige mechanische Bean-spruchung zu einer Materialermüdung führt, die schützende Ballhülle undicht wird und Gel oder Flüssigkeit austritt?
Um dieser Frage nachzugehen, haben die Expertinnen für Spielzeug und Mikrobiologie des CVUA-MEL unlängst einen besonderen Fokus auf das Innere dieser Bälle gelegt.

Die mikrobiologischen Untersuchungen, die an insgesamt 12 Quetschbällen durchgeführt wurden, ergaben, dass die Hälfte der mit Flüssigkeit oder Gel gefüllten Bälle im Innern erstaunlich hohe Keimzahlen mit teilweise entzündungsfördernden Keimen aufweisen.

Bei den Keimen handelt es sich vorwiegend um Pseudomonaden und verwandte Gruppen, wie z. B. Burkholderia spp. und Cupria spp., die in der Erde, im Wasser und auf Pflanzen weit verbreitet sind. Nach den Einstufungskriterien gemäß Biostoffverordnung stellen die meisten dieser Keime für den gesunden Menschen ein geringes Infektionsrisiko dar. Allerdings ist im Zusammenhang mit vulnerablen Personengruppen, wie immungeschwächten Personen, älteren Menschen und Kindern, eine Infektion nicht auszuschließen [1].

In einem Ball wurde allerdings Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Ein humanpatho­genes Bakterium, das bei Kontakt mit Schleimhäuten oder offenen Wunden Entzündungen hervorrufen kann und bei chronischer Ohrenentzündung, Nierenbeckenentzündungen, Atemwegserkrankungen, Septikämien und posttraumatischen Augeninfektionen in Erschei­nung tritt.

Spielzeugrechtlich ist Spielzeug so zu gestalten und herzustellen, dass es die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt, damit jegliches Infektions-, Krankheits- oder Kontamina-tionsrisiko vermieden wird. Zur Überprüfung dieser Sicherheitsanforderungen wurden europaweite Richtwerte festgelegt, die besagen, dass in einem Milliliter des wässrigen Spielzeugmaterials nicht mehr als 1000 Kolonie-bildende Keime enthalten sein dürfen. Dieser Richtwert wurde von sämtlichen der mikrobiologisch auffälligen Quetschbälle um mehrere Zehnerpotenzen überschritten, weshalb diese Spielzeuge als nicht sicher im Sinne des Spielzeugrechts eingestuft wurden.
Wegen seiner hohen potentiellen Gesundheitsgefahr darf Pseudomonas aeruginosa hingegen in einem Milliliter Prüfmaterial überhaupt nicht nachweisbar sein [2]. Daher wurde der mit diesem Keim kontaminierte Ball als gesundheitsschädlich beurteilt.
Spielzeug, das nicht sicher oder gesundheitsschädlich ist, darf nicht in den Verkehr gebracht werden!

Die mikrobiologischen Befunde weisen auf große hygienische Mängel bei der Herstellung und/oder Beschaffenheit der Rohstoffe hin, weshalb diesbezüglich eine bessere Überwachung im Herstellerbetrieb dringend erforderlich erscheint. Da sich die Produktionsstätten der untersuchten Quetschbälle jedoch allesamt in China befinden, reduziert sich der seitens der Überwachungsbehörden zu ergreifende Maßnahmenkatalog in derartigen Fällen zumeist auf die schnellstmögliche Sicherstellung der Ware. 

Tipps für den Verbraucher:

  • Prüfen Sie die Ballhülle regelmäßig auf beschädigte und undichte Stellen!
  • Entsorgen Sie den Ball umgehend, wenn Flüssigkeit oder Gel austritt.
  • Vermeiden Sie den Kontakt des Ballinneren mit Haut, Schleimhaut, Gesicht und Augen.
  • Reinigen Sie die Hände gründlich, wenn Sie mit dem Ballinneren in Berührung gekommen sind.

[1] TRBA (2015), Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Einstufung von Prokaryonten, 4. Änderung, GMBI Nr. 25-31

[2] EU NB Protocol No. 2: Microbiological safety of toys containing aqueous media (Rev 4) (2022)