| Tierarzneimittelrückstände |
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In der Nutztierhaltung kann auf den Einsatz von Arzneimitteln, genau wie im Bereich der Humanmedizin, nicht vollständig verzichtet werden. Die Behandlung sollte aber auf das für die Gesunderhaltung der Tiere notwendige Maß beschränkt werden. Deshalb werden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte und die Einhaltung von Anwendungsverboten überwacht. Zum Schutz der Verbraucher sind europaweit einheitliche Höchstmengen für Tierarzneimittel in EU-Verordnungen z.B. in der Verordnung (EWG) 2377/90 festgelegt worden. Manche Stoffe, wie z.B. Hormone, die als Masthilfsmittel missbräuchlich eingesetzt werden können, sind verboten.
Was ist der Nationale Rückstandskontrollplan ?Seit 1989 besteht der Nationale Rückstandskontrollplan. Er ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in verschiedenen Produktionsstufen auf Rückstände von gesundheitlich unerwünschten Stoffen und wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich neu erstellt und in der gesamten Europäischen Union nach festgelegten Maßstäben durchgeführt. Grundlage für die Erstellung des Nationalen Rückstandskontrollplan sind die Europäische Richtlinie 96/23/EG über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und die Europäische Entscheidung 97/747/EG über Umfang und Häufigkeit der Probenahmen zum Zweck der Untersuchung in Bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände in Bestimmten tierischen Erzeugnissen.
Was sind ß-Lactamantibiotika bzw. Penicilline ?ß-Lactamantibiotika ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von Antibiotika mit einem 4-gliedrigen ß-Lactam-Ring in ihrem Grundgerüst, deren Wirkung auf eine Hemmung der Zellwandsynthese von Bakterien beruht. Die klassischen ß-Lactamantibiotika sind die von Fleming 1929 entdeckten Penicilline (Penicillin G, Amoxicillin, Ampicillin, Oxacillin, Cloxacillin, Dicloxacillin, Nafcillin, Phenoxymethylpenicillin) und die 1953 gefundenen Cephalosporine (Cephapirin, Cefquinom, Cephalexin, Ceftiofur, Cefoperazon). Sie werden gegen eine Vielzahl von Infektionskrankheiten eingesetzt. Sie können wegen ihrer geringen Toxizität recht hoch dosiert werden, dennoch müssen die in VO 2377/90/EG festgelegten Höchstmengen eingehalten werden.
Was ist Malachitgrün?Bei Malachitgrün handelt es sich um einen Trimethylmethanfarbstoff, der gegen Pilzerkrankungen und Parasitosen (z.B. der Weißpünktchen- oder Grießkörnchenkrankheit) bei Fischen wirkt. Er steht im Verdacht krebserregende Wirkung zu haben und darf in der Europäischen Union nicht als Tierarzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren eingesetzt werden. Die Beschaffung von Malachitgrün ist allerdings einfach und kostengünstig, da es im Zierfischbereich angewendet werden darf und somit im Zoohandel oder im Internet frei verkäuflich ist.
Welche Nachweisverfahren gibt es?Zur Untersuchung von Tierarzneimittelrückständen werden zunächst Schnellmethoden, sog. Screening-Verfahren eingesetzt. Sie haben den entscheidenden Vorteil, dass viele Proben in kurzer Zeit gemessen werden können, um positive Proben heraus zu filtern. Ein bekanntes Verfahren ist der ELISA Test , der auf dem Prinzip der Antigen-Antikörperreaktion beruht.
Die Proben, die beim Schnelltest positiv auffallen, werden dann mit hochtechnischen Geräten wie der Hochdruckflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie (kurz: LC-MS/MS) weiter untersucht, um das Ergebnis qualitativ und quantitativ abzusichern. Massenspektrometrische Verfahren bieten heute die höchste Sicherheit bei der Rückstandsanalytik. Mit diesen Geräten können Tierarzneimittelrückstände auch im Spurenbereich nachgewiesen werden.
![]() Hochdruckflüssigkeitschromatographiegerät gekoppelt mit einem Massenspektrometer (kurz: LC-MS/MS) |
