| Gentechnik |
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Der weltweite Anbau und die Vermarktung gentechnisch veränderter Pflanzen und daraus gewonnener Erzeugnisse haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Hinsichtlich der Anbauflächen sind dabei vor allem gentechnisch verändertes Soja und gentechnisch veränderter Mais relevant.
Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf gentechnische VeränderungenGentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel unterliegen in der Europäischen Union einem strengen Zulassungsverfahren. Einige gentechnisch veränderte Mais- und Rapslinien und gentechnisch verändertes Soja sind bereits zur Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln zugelassen. Die Verwendung dieser Zutaten muss gekennzeichnet werden. Für den Kennzeichnungstext sind Formulierungen wie „enthält genetisch veränderten…“ oder „genetisch verändert“ möglich. Zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind von der Kennzeichnungspflicht befreit, wenn ihr Anteil weniger als 0,9 % beträgt.
Untersuchung von Honig auf GVO-PollenHonig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) enthält, darf in der Europäischen Union nur dann verkauft werden, wenn der Pollen über eine entsprechende Zulassung nach dem Gentechnikrecht verfügt und ist unter Umständen zu kennzeichnen. Das ist die Kernaussage des Anfang September 2011 vom Europäischen Gerichtshof gefällten Urteils, nach dem der Pollen als „Zutat“ von Honigen eingestuft wird. Damit weicht der Europäische Gerichtshof von der über Jahre etablierten Rechtspraxis ab, wonach Honig mit zufälligen Einträgen von GVO-Pollen keiner Zulassung bedurfte. Bisher liegen keine Hinweise vor, dass solche Pollen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.
Untersuchung von Saatgut auf gentechnische VeränderungenVerschiedene gentechnisch veränderte Raps- und Maislinien werden in den USA, Kanada, Argentinien und weiteren Drittstaaten bereits in großem Umfang angebaut, so dass eine Verunreinigung von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Linien nicht ausgeschlossen werden kann. Im CVUA wird deshalb Jahr für Jahr konventionelles Saatgut vor der Aussaat auf Kontamination mit gentechnisch verändertem Saatgut überprüft wird. Bei den molekularbiologischen Untersuchungen wird dabei nach einem bundeseinheitlichen Konzept verfahren, dass auf dem Verfahren der PCR basiert. Nähere Informationen zu gentechnisch veränderten Pflanzen, Lebensmitteln und Futtermitteln finden sich bei: Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und TransGen
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