Welche Aussagen ermöglicht die pathologische Untersuchung?
Pathologische Untersuchungen an Tieren erbringen wertvolle Aufschlüsse zu Krankheits- und Todesursache, Krankheitsformen, Art und Umfang von krankhaften Veränderungen sowie zu deren Alter.
Öffentliches Interesse
Von besonderem öffentlichen Interesse sind solche Untersuchungen: - bei Verdacht oder zum Ausschluss von Tierseuchen oder Erkrankungen, - die auf den Menschen übertragbar sind, - bei Aufklärung in Fragen des Tierschutzes, - bei Ermittlungen im Auftrag der Gerichtlichen Tiermedizin, - bei Identifizierung möglicher Umweltrisiken (z. B. bei gehäuft auftretenden Todesfällen wildlebender Tiere).
Die Arbeit des Pathologen
Die Pathologin/ der Pathologe nimmt eine Obduktion des Tieres vor und stellt hierbei Abweichungen vom normalen Gesundheitszustand fest. Er/ sie entnimmt zudem Organproben für die histologische Untersuchung.
Mikroskopische Untersuchung
Durch mikroskopische Untersuchungen der angefertigten Präparate erkennt er/ sie auf der Ebene von Zell- und Gewebestrukturen krankhafte Veränderungen.
Spezifische Testverfahren
Durch Spezialverfahren lassen sich bestimmte Krankheitserreger auch direkt im Gewebe darstellen. Je nach vorberichtlicher Fragestellung, nach den Angaben zum Krankheitsverlauf und nach Art der pathologischen Befunde müssen häufig weitere spezifische Testverfahren eingesetzt werden, um eine Verdachtsdiagnose absichern oder mögliche andere in Frage kommende Erkrankungen ausschließen zu können. Sie reichen von einfachen Tests in biologischen Flüssigkeiten bis hin zu aufwendigen mikrobiologischen oder toxikologischen Untersuchungen.
Befundmitteilung
Die Darstellung der Befunde und die sich hieraus ergebenden Wertungen und Diagnosen werden der/dem Auftraggeber(in) mitgeteilt. Dabei werden die einzelnen Organveränderungen -soweit möglich- zu einem Krankheitsbild zusammengefasst und die Krankheits- oder Todesursache bestimmt sowie in Frage kommende Ursachen diskutiert. |