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Die Bovine Herpesvirus-1-Infektion, früher auch als IBR/IPV bezeichnet, ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion der Rinder.
Wirtschaftliche Verluste können v.a. in Großbetrieben durch einen Rückgang der Mast- und Milchleistung, durch schlechte Befruchtungsergebnisse, gelegentliche Aborte und auch Todesfälle hervorgerufen werden. Übergeordnete Bedeutung haben aber die wirtschaftlichen Verluste aufgrund von Handelshemmnissen, die in vielen Ländern für BHV-1 infizierte Tiere bestehen und für Tiere, die aus Betrieben oder Gebieten mit BHV-1 Infektionen stammen.
Die BHV-1 Infektion ist anzeigepflichtig. Klinische SymptomeDie klinischen Symptome können in folgende getrennt voneinander oder gelegentlich auch nebeneinander vorkommende Symptomgruppen unterteilt werden: - respiratorische Form (IBR, Infektiöse Bovine Rhinotracheitis): Fieber, Allgemeinstörungen, Bindehautentzündung, Nasenausfluss, Pusteln an Nasenschleimhaut , Husten u.a. Krankheitssymptome des Atmungsapparates.
- Meningoencephalitis (Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns) bei Kälbern unter 6 Monaten: zentralnervöse Störungen, in der Regel tödlich.
- genitale Form (IPV, Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis): Entzündungen im Bereich der Geschlechtsorgane, d.h. der Vagina und Vulva mit Bläschenbildung und Ausfluss, beim Bullen pustulöse Balanoposthitis.
Abort: durch Infektion des Fetus im Mutterleib. ErregerDas Bovine Herpesvirus 1 gehört zur Familie der Herpesviridae. Charakteristisch für diese Virusfamilie ist eine lebenslang persistierende (dauerhaft bleibende) Infektion, bei der klinisch sichtbare Phasen mit Virusausscheidung abwechseln mit klinisch nicht in Erscheinung tretenden Phasen ohne Virusausscheidung. Solche latenten (klinisch und diagnostisch verborgenen Infektionen sind z.B. durch Stress, Immunsuppression u.a. Faktoren jederzeit reaktivierbar. Diese Reaktivierung führt häufig zur erneuten Virusausscheidung mit oder ohne klinischem Krankheitsbild. Das Infektionsspektrum des BHV-1 Virus ist unter natürlichen Bedingungen auf das Rind beschränkt. Die Überlebensfähigkeit des Virus in der Umwelt ist gering. Bei 37°C erfolgt die Inaktivierung innerhalb von 10 Tagen. Zur Desinfektion sind alle üblichen Desinfektionsmittel für behüllte Viren geeignet. EpidemiologieInfizierte Tiere bleiben zeitlebens Virusträger, die Virus ausscheiden können. Das Erregerreservoir stellen daher infizierte Rinder dar. Generell gelten Rinder, bei denen durch Blutuntersuchung Infektionsantikörper nachgewiesen wurden, als mögliche Infektionsquelle für andere Rinder.
Die Virusausscheidung erfolgt über Augensekret, Nasensekret, Sekret des Atemtraktes, Sperma, Genitaltraktsekret sowie Bläscheninhalt. Die Übertragung erfolgt über die Luft oder durch Kontakt mit virushaltigem Material. Die genitale Form wird durch den Deckakt oder durch virushaltiges Sperma übertragen. ImmunprophylaxeEine Impfung schützt meist vor dem Ausbruch der Erkrankung aber nicht 100%ig vor einer Infektion. Eine Impfung kann bei Infektion mit dem Feldvirus die Vermehrung und Ausscheidung des Virus vermindern aber nicht sicher vermeiden. Viruslatenz und eine mögliche spätere Reaktivierung können durch eine Impfung nicht verhindert werden.
Zur Zeit stehen auf dem Markt gE-Markervakzinen als Tot- und Lebendimpfstoffe zur Verfügung. Diesen Markervakzinen fehlt das immunogene Oberflächenglykoprotein E. Antikörper, die aufgrund einer Markerimpfung vom Tier gebildet wurden, können daher von Infektionsantikörpern unterschieden werden. Damit ist auch bei geimpften Tieren eine Feststellung des Infektionsstatus möglich. Diagnose
ErregernachweisDer Erregernachweis kann mittels Zellkultur und Immunfluoreszenztest aus Konjunktival-/Bindehaut-, Nasen- und Genitaltupfern, aus Vaginal- bzw. Präputialspülproben, aus Gehirnmaterial oder abortierten Feten durchgeführt werden. Die Wahl des Untersuchungsmaterials richtet sich nach dem klinischen Bild der Krankheit. Ist ein Tier mit Lebendimpfstoff geimpft, kann auch das Impfvirus zum positiven Virusnachweis führen.
Eine Differenzierung zwischen Impf- und Feldvirus ist nur mittels PCR möglich. Diese Methode wird zur Zeit nur in Speziallaboren durchgeführt. AntikörpernachweisBeim Nachweis von Antikörpern gegen BHV-1 stehen Methoden zur Verfügung, mit denen Feldvirusantikörper von Antikörpern aufgrund einer Impfung unterschieden werden können. Der Nachweis von Antikörpern erfolgt routinemäßig mittels ELISA. Unklare Ergebnisse können bei ungeimpften Tieren auch mittels Virusneutralisationstest weiter abgeklärt werden. Der Virusneutralisationstest vermag nicht zwischen Impf- und Infektionsantikörpern zu unterscheiden.
Zu beachten ist, dass schon die Verschleppung von geringsten Probenmengen (z.B. Serumreste in der Kanüle oder einer ausgespülten Spritze, Milchreste im Melkzeug oder Sammelbehälter) zu falsch positiven Ergebnissen führen kann. Die Probennahme sollte daher so erfolgen, dass eine Verschleppung sicher ausgeschlossen wird. ELISA-Testsysteme für BlutprobenZum Nachweis von Antikörpern gegen BHV-1 im Blut werden zwei verschiedene Gruppen von ELISA-Systemen verwandt.
Der gE-ELISA ist ein Test der speziell zum Nachweis von infektionsanzeigenden Antikörpern bei markergeimpften Tieren entwickelt wurde. In diesem Test führen nur Antikörper, die nach einer Feldvirusinfektion oder einer Impfung mit konventionellem Impfstoff gebildet werden, zu einem positiven Testergebnis; Antikörper, die durch eine Impfung mit einer gE-Markervakzine induziert wurden, werden in diesem Test nicht nachgewiesen.
Der gB-ELISA oder Vollvirus-ELISA weist alle gegen BHV-1 gerichteten Antikörper nach. Sowohl Antikörper, die durch eine Impfung mit einer gE-Markervakzinen oder einer konventionellen Vakzine induziert wurden, als auch Antikörper, die durch eine Feldvirusinfektion hervorgerufen wurden, führen in diesem ELISA zu einem positiven Ergebnis. Testsysteme für MilchFür einen Nachweis von Antikörpern gegen BHV-1 in der Milch wird der gB-ELISA bzw. Vollvirus-ELISA verwendet. Impf- sowie Infektionsantikörper führen hier zu einem positiven Testergebnis. SensitivitätEin Unterschied zwischen den beiden Testsytemen besteht darin, dass der gB- bzw. Vollvirus-ELISA sensitiver ist als der gE-ELISA. Das heißt, dass der gB- bzw. Vollvirus-ELISA niedrigere Antikörpertiter als der gE-ELISA erkennen kann und eine Serokonversion nach einer Infektion im gB- ELISA eher angezeigt wird als im gE-ELISA.
Interpretation von Befunden |
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Serum | | gB | gE | Beurteilung | | | | + | | Tier geimpft oder feldvirusinfiziert | | | | - | | Tier weder geimpft noch feldvirusinfiziert | | | | ? | | fraglich, Nachuntersuchung nach 3-4 Wochen, bitte alte Registrier-Nr. angeben | | | | | + | Tier feldvirusinfiziert oder mit konventionellem Impfstoff geimpft | | | | | - | Tier nicht feldvirusinfiziert (oder Titer unter Nachweisgrenze) | | | | | ? | fraglich, Nachuntersuchung nach 3-4 Wochen, bitte alte Registrier-Nr. angeben | | | | + | - | markergeimpftes Tier oder Tier mit Feldvirusantikörpertiter, der unter der Nachweisgrenze des gE-Testes liegt (s. Sensitivität) | | | Tankmilch | | gB | gE | Beurteilung | | | | + | | geimpftes oder feldvirusinfiziertes Tier unter den beprobten Tieren | | | | - | | beprobte Tiere nicht feldvirusinfiziert oder geimpft | | | | ? | | fraglich, Nachuntersuchung nach 3-4 Wochen am besten mittels Blutproben, bitte alte Registrier-Nr. angeben |
Sanierungsprogramm
Aus handelspolitischen Gründen existiert ein EU-weites Sanierungsprogramm. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung erregerfreier und serologisch negativer Bestände. Denn als Kriterium für die Infektion dient der Nachweis von gE-Antikörpern bei Tieren im Alter von über 9 Monaten. Grundpfeiler dieses Sanierungsprogramms sind: - Anerkennung von BHV1-freien Beständen auf der Grundlage von negativen serologischen Bestandsuntersuchungen (gE-Antikörper frei) und jährlichen Kontrolluntersuchungen,
- Sanierung von nicht antikörperfreien Beständen mittels Reagentenentfernung oder Markerimpfung bei gleichzeitiger serologischer Überwachung,
- Alleinige Benutzung von gE-Markervakzinen (Ausnahmen für Mastbetriebe,
- Schutz vor Reinfektion von freien Beständen durch Verbringungsverbote und seuchenhygienische Maßnahmen.
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