| Wein |
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1. Sinnenprüfung (sensorische oder organoleptische Prüfung)Die Sinnenprüfung umfasst die Prüfung des Aussehens, des Geruchs und Geschmacks sowie der Konsistenz eines Lebensmittels. Sie wird in der Regel bei jeder Lebensmittelprobe durchgeführt, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Untersuchung gelangt. Die Sinnenprüfung soll Aufschluss darüber geben, ob ein Erzeugnis die produkttypische Beschaffenheit aufweist, nicht verdorben und frei von sonstigen Abweichungen, Fehlern und Verunreinigungen ist. Die Sinnenprüfung leistet einen wichtigen Beitrag zu Klärung, ob das Lebensmittel zum Verzehr geeignet ist. Sie ist bei den Proben der amtlichen Lebensmittelüberwachung in der Regel keine Bewertung der Qualitätsstufe.
2. Die chemisch-physikalische PrüfungDie Analyse hat den Zweck herauszufinden, ob der Wein hinsichtlich seiner Bestandteile den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Nach den EG-Verordnungen für Wein und nationalen weinrechtlichen Bestimmungen sind für einen Teil der genannten Inhaltsstoffe Mindest- und Höchstwerte festgelegt. Zusatz von GlycerinDas im Wein natürlich vorkommende Glycerin verleiht dem Wein den sogenannten "Körper". Weinfremdes Glycerin, das zur Qualitätserhöhung zugesetzt wird, erkennen wir durch die gaschromatographische Analyse seiner im Wein nicht vorkommenden Begleitstoffe, dem Glycerinmonomethylether und der cyclischen Diglycerine. Diese Art von Verfälschung wurde bei mehreren Weinen festgestellt.
Zusatz von Diethylenglykol (DEG)1985 wurde in zahlreichen österreichischen Weinen ein Zusatz des für die Weinbehandlung nicht zugelassenen und natürlicherweise im Wein nicht vorkommenden Stoffes Diethylenglykol festgestellt.
"Germanisierung"Vermischen von einfachen ausländischen Weinen mit deutschen Weinen und Verkauf als deutscher Wein mit höherem Preis.
Zusatz von MethanolMethanol kommt im Wein natürlicherweise vor. Im Jahre 1986 wurden am CVUA im Rahmen des "Methanolskandals" zahlreiche italienische Weine untersucht. 1 davon enthielt Methanol in einer Konzentration von 1500 mg/l, entsprechend etwa dem 10 -30fachen des normalen Gehaltes. Die Ursache lag in einem unzulässigen künstlichen Zusatz. Dieser Wein war nicht zum Verzehr bestimmt, sondern sollte im Zuge von sog. Interventionsmaßnahmen zu technischem Alkohol verarbeitet werden. In Italien sollen nach dem Verzehr von stark methanolhaltigem Wein 22 Menschen gestorben sei. In Deutschland kam niemand zu Schaden.
3. Prüfung, ob die Angaben auf dem Etikett auf den Wein zutreffen und den Rechtsvorschriften entsprechenIm einfachsten Fall erstreckt sich die Prüfung auf den Alkoholgehalt, der immer angegeben werden muss (sogen. vorhandener Alkohol) und ggf. auf Zucker, sofern in der Etikettierung ein Hinweis auf die Restsüße (das sind Angaben wie trocken, halbtrocken, lieblich) erfolgt. Im weiteren lassen sich aber auch Angaben zur Qualität und zur Rebsorte in bestimmten Fällen analytisch absichern.
UntersuchungsmethodenDie analytischen Methoden zur Weinuntersuchung umfassen sowohl klassische Verfahren wie Destillation und Veraschung als auch moderne Methoden wie die enzymatische Analyse und die apparative Analytik mittels Gaschromatograpie (GC), auch gekoppelt mit Massenspektrometrie (MS), Hochdruckflüssigkeitschromatograpie (HPLC), auch gekoppelt mit Massenspektrometrie (MS), Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) und anderen.
Prüfung auf unerwünschte Stoffe im Weinsiehe Kapitel "Rückstände, Mycotoxine & Schwermetalle" |
Die Untersuchung der Weine erstreckt sich auf folgendes: