Kosmetika
Kosmetische Mittel sind "Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind." So lautet die Definition für kosmetische Mittel im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Konkret zählen zu diesen Produkten des Alltags, auf die heute kaum jemand mehr verzichten kann und mag, die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Produkte:

• Hautreinigungsmittel: Seife, Dusch- und Schaumbad
• Hautpflegemittel: Creme, Körperlotion, Babypflegemittel
• Mittel zum Schutz der Haut: Sonnenschutzmittel
• Haarpflegemittel: Shampoo, Haarspray, Dauerwell-, Färbemittel, Stylingprodukte
• Zahn- und Mundpflegemittel: Zahnpasta, Mundwasser
• Dekorative Kosmetik: Nagellack, Lippenstift, Lidschatten, Mascara, Rouge, Make-up
• Düfte, Mittel gegen Körpergeruch: Parfum, Eau de Toilette, Deo, Rasierwasser.

Seit Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches unterliegen auch Tätowierfarben den Vorschriften dieses Gesetzes für kosmetische Mittel, ohne dass es sich bei ihnen um kosmetische Mittel im Sinne der Definition handelt, da sie zwecks Beeinflussung des Aussehens nicht außen auf der Haut, sondern in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden. Präparate mit Tiefenwirkung, wie Anti-Cellulite-Cremes, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind, so wie Schönheitskapseln, die von innen statt von außen wirken, gelten dagegen eindeutig nicht als kosmetische Mittel.

Im Kampf um Wettbewerbsvorteile neigen Kosmetikhersteller zuweilen dazu, ihren Produkten Wirkungen zuzusprechen, die allein Arzneimitteln vorbehalten sind. Andererseits haben einzelne Hersteller ein Interesse, Produkte mit überwiegend pharmakologischer Wirkung als Kosmetika zu vertreiben, um so zeitaufwändige und kostspielige Zulassungsverfahren zu umgehen. Die Liste der Produkte, die sich im Grenzbereich zwischen kosmetischen Mitteln, Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bewegen, ist lang, zeigt jedoch, wie wichtig eine korrekte Produkteinstufung durch den Sachverständigen zu Beginn der Untersuchung ist. Entscheidend hierbei ist, dass die Aufmachung des Produktes über seine Einstufung als kosmetisches Mittel entscheidet und nicht – wie oft fälschlich angenommen – seine Zusammensetzung.

 

Kosmetische Mittel sind keine Entdeckung unserer heutigen Gesellschaft, sondern…

haben eine sehr lange Tradition. Seit alters her sind sie Synonym für Eleganz und Luxus. Bereits die alten Ägypter verwendeten aromatische Harze zur Vermittlung von Geruchseindrücken sowie pulverisierte Mineralien und Pflanzenextrakte zum Färben von Augenlidern und Haaren. Im Zuge der Industrialisierung entstand die kosmetische Industrie heutiger Prägung. Produkte, die früher nur in kleinen Stückzahlen hergestellt werden konnten, werden zu Gebrauchsartikeln für jedermann. Das menschliche Äußere kann im gewünschten Sinn gepflegt und verändert werden. Haare können permanent gefärbt, blondiert oder gewellt werden. Sonnenschutzcremes bieten sicheren Schutz gegen schädliche UV-Strahlung, und Zahnpasten reinigen auf schonende Weise die Zähne. Die wichtigste Errungenschaft dieser Entwicklung besteht aber in der Tatsache, dass moderne Kosmetik im Gegensatz zu "Geheimrezepturen" früherer Zeiten gesundheitlich unbedenklich sein muss.

 

Gesundheitliche Unbedenklichkeit – ein oberstes Sicherheitsgebot

Kosmetische Mittel werden heutzutage täglich verwendet und müssen deshalb sicher sein, das heißt, sie dürfen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen. Die Verantwortlichkeit für die Sicherheit kosmetischer Mittel liegt in erster Linie beim Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Diese Anforderung verpflichtet den Hersteller für jedes Produkt ein umfangreiches Gutachten (Sicherheitsbewertung) unter Einbeziehung des toxikologischen und dermatologischen Profils der eingesetzten Rohstoffe sowie unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszwecks zu erstellen.

 

Doch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Aufgabe des Untersuchungsamtes besteht darin, mit Hilfe eines hochspezialisierten Labors und Experten, welche die Produkte begutachten, dafür zu sorgen, dass kosmetische Mittel, die sich als "unsicher" für die menschliche Gesundheit herausstellen, vom Markt entfernt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, führen die Kosmetiksachverständigen des CVUA zusammen mit den Kreisordnungsbehörden bei den ansässigen Herstellern und Importeuren Betriebsinspektionen durch. Da kosmetische Mittel gemäß den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis (Good Manufactoring Practice – GMP) hergestellt werden müssen, sieht die Inspektion eine Überprüfung der Herstellungs- und Produktionsräume vor. Dabei werden Maßnahmen zur Absicherung von Arbeitsvorgängen, zur Vermeidung von Verwechslungen und Verunreinigungen sowie die Produktions- und Personalhygiene, die Qualitätskontrolle, die Dokumentation der Herstellung und Eigenkontrolle und die Produktunterlagen (Sicherheitsbewertung und Wirksamkeitsnachweise) überprüft.

Die Hauptaufgabe des CVUA besteht jedoch darin, Proben kosmetischer Erzeugnisse, welche von Lebensmittelkontrolleuren im Handel oder beim Hersteller entnommen werden, chemisch auf verbotene, eingeschränkt zugelassene oder besonders ausgelobte Stoffe sowie mikrobiologisch auf Verderbnis- und Krankheitserreger zu untersuchen. Nach Abschluss der Untersuchung erfolgt

 

…die rechtliche Beurteilung der Produkte.

Die rechtliche Beurteilung kosmetischer Produkte umfasst sowohl die chemische und mikrobiologische Zusammensetzung als auch die Beurteilung von Kennzeichnung und Werbeaussagen.
Regelungen für die Beurteilung kosmetischer Mittel finden sich im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie in der Kosmetikverordnung. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegen alle kosmetischen Mittel einheitlichen rechtlichen Anforderungen.
Derzeit sind im Kosmetikrecht ca. 1200 Stoffe gelistet, die auf Grund toxikologischer Bedenken für die Herstellung kosmetischer Mittel verboten sind. Hierzu zählen z.B. Schwermetalle, Arzneimittel und Hormone sowie einige Haarfarbstoffe und Benzol.
Daneben gibt es detaillierte Vorschriften für die Verwendung von Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Lichtschutzfiltern mit Höchstmengenangaben, Reinheitsanforderungen und sonstigen Anwendungsbeschränkungen. Alle übrigen, im Kosmetikrecht nicht explizit genannten Stoffe, dürfen uneingeschränkt verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind gesundheitlich unbedenklich.

Wie im Fall der Lebensmittel hat der Gesetzgeber auch für kosmetische Mittel umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften erlassen, auf deren Einhaltung geprüft wird. Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel muss folgende Pflichtangaben aufweisen: den Verwendungszweck, die Herstellerangabe, die Inhaltstoffliste, die Füllmenge, ggf. Warn- und Anwendungshinweise, Angaben zur Haltbarkeit sowie eine aufgedruckte oder eingestanzte Nummer (Chargenkodierung), an Hand der das Produkt im Fall einer öffentlich ausgesprochenen Verbraucherwarnung identifiziert und rückverfolgt werden kann.

Die Inhaltsstoffliste („Ingredients”) führt alle zur Herstellung des Kosmetikums verwendeten Stoffe auf. Sie ist besonders für den Allergiker von Interesse, da er an Hand dieser Liste erkennen kann, ob das Produkt einen für ihn problematischen Stoff enthält.

Informationen über die Haltbarkeit erfolgen bei Produkten, die maximal 30 Monate haltbar sind, in Form des Mindesthaltbarkeitsdatums. Produkte, die eine Haltbarkeit länger als 30 Monate aufweisen, werden mit dem Symbol eines geöffneten Cremetiegels, gefolgt von dem Zeitraum in Monaten und/oder Jahren gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung besagt, wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendet werden kann, ohne dass es eine gesundheitliche Gefahr für den Verbraucher darstellt.

Im Wettlauf um die besten Marktanteile werden kosmetische Mittel mit mannigfaltigen Wirkungen und Erfolgversprechungen belegt. Als Grenze jeder Werbung steht der

 

…Schutz vor Täuschung.

Zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschung ist es verboten, kosmetische Mittel mit irreführenden, nicht belegbaren Aussagen u.a. bzgl. Wirkung, Erfolgsgarantien, Zusammensetzung, Haltbarkeit und Herkunft zu bewerben.